6. Fälligkeit des ProvisionsanspruchesUnser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungslegung zahlbar.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis vom Käufer 5%.
b) Erbbaurecht
Bei Bereitstellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%.
c) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigten 1%.
d) Vermietung und Verpachtung
Vertragslaufzeit
bis 36 Monate 2 Nettomonatsmieten
37 bis 60 Monate 3,0 Nettomonatsmieten
61 bis 119 Monaten 3,5 Nettomonatsmieten
Ab 120 Nettomonatsmieten 4,0 Nettomonatsmieten
Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer.
Vereinbarte mietfreie Zeiten bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
e) Geschäfts- und Unternehmensverkäufe
Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-How, Gegenständen beträgt die Provision 5% des Gesamtpreises.
f) Umsatzsteuer
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zusätzlich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Spätestens 14 Tage nach Abschluss des Hauptvertrages hat der Auftraggeber uns eine Kopie des Hauptvertrages sowie sämtliche dazugehörigen Anlagen vorzulegen.
10. Nebenabreden & Vollmacht
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die unter Punkt 7 genannten Provisionssätze. Mitarbeiter der Firma Jolas Consult GmbH & Co. KG sind zu Verhandlungen/Vereinbarungen bzgl. Der Courtage nicht berechtigt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Sitz unserer Firma, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.